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Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer tragen Sie einen Großteil der Verantwortung für Ihre Mandanten. Aus Ihrem fachkundiger Rat können Haftungsrisiken entstehen, welche für Ihre Kanzlei existenzgefährdent sein können. Daher ist die Absicherung Ihrer eigenen beruflichen Existenz durch eine Berufshaftpflicht und Rechtsschutzversicherung unerlässlich.

Nicht weniger wichtig sind Versicherungen, die Ihre Elektronik und das Inventar absichern. Gerne beraten wir Sie zur Gestaltung Ihrer betrieblichen Altersversorgung und weitere Vorsorgethemen für Sie und Ihre Mitarbeiter.

Betriebliche Risiken

  • Berufshaftpflicht
  • Inhaltsversicherung
  • Betriebsunterbrechnung
  • Straf-Rechtsschutz
  • Cyber

Während die Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden, sowie daraus resultierende Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfall) aufkommen, sind reine Vermögensschäden nicht versichert. Ursachen für echte Vermögensschäden können beispielsweise sein: Beratungsfehler, Fehlauskünfte, Fristversäumnisse, Planungsfehler etc.

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt für solche Schäden auf. Für die meisten Kammerberufe (z. B. Steuerberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, usw.) ist das Vorhandensein einer solchen Haftpflichtdeckung eine Pflichtversicherung und somit Zulassungsvoraussetzung. Ein Abschluss ist für jeden empfehlenswert, der beratend, planend, verwaltend oder betreuend tätig ist.

Jedes Büro und jede Kanzlei investieren zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in kaufmännische und technische Büroeinrichtung. Feuer- und Leitungswasserschäden sowie Einbrüche und Naturgewalten können jedoch die Inhalte zerstören und vor allem den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sind eine gravierende Bedrohung der Existenz.

Hochentwickelte, sensible und teure elektronische Geräte sind heute unentbehrliche Helfer bei der täglichen Arbeit. Welche Auswirkungen hätte es für Ihren Betrieb, wenn Sie Ihre technischen Geräte nicht nutzen könnten und gleichzeitig für Ersatz sorgen müssten?

Der Betrieb kann aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Sturm etc.) ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden. Im schlimmsten Fall kommt es zum Betriebsstillstand. Die Folgen für den Betrieb sind erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten, sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen. Die Folgen daraus z. Bsp. Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt Gewinnminderung und -ausfall, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter und evtl. Miete für Ausweichräumlichkeiten.

Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen ermittelt, mag im ersten Moment geradezu absurd erscheinen. Als gesetzestreuer Bürger und Unternehmer zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt.

Eine Straf-Rechtsschutzversicherung st für alle Firmen und Freiberufler geeignet, die sich vor den finanziellen Risiken schützen wollen, die bei der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung entstehen können.

Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage fast 65.000 Fälle in 2013 – und das sind nur die Fälle, die auch zur Anzeige gebracht wurden! Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung.

Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständige Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen.

Betriebliche Vorsorgekonzepte

  • Betriebliche Altersversorgung - Pensionsmanagement
  • Gruppenunfallversicherung

Altersvermögensgesetz | Altersvermögensergänzungsgesetz | Betriebsrentenstärkungsgesetz

Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung (bav) unterliegen einem stetigen Wandel. Gesetze, Urteile, Durchführungsverordnungen und nicht zuletzt die Produktanbieter stellen Arbeitgeber und Personalabteilungen immer wieder vor neue Herausforderungen.

Mithilfe unseres verzweigten Netzwerks bringen wir Licht ins Dunkel und zeigen gangbare Lösungen und unterstützen unsere Mandanten bei der Entscheidungsfindung, Umsetzung und Administration.

Auszug aus unserem Dienstleitungsrepertoire

  • Einführung, Harmonisierung und Ablösung von Versorgungswerken
  • Ausschreibung von Produktlösungen und der Finanzierungspartner
  • Erstellung von Kommunikationskonzepten und Beratung der Mitarbeiter
  • Ausfinanzierung und Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
  • Administration von Ihrer versicherungsförmigen und nicht-versicherungsförmigen Versorgungszusagen
  • Aktuars- und Juristische Dienstleistungen über unser weit verzweigtes Netzwerk

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind die Basis für den geschäftlichen Erfolg Ihrer Unternehmung. Mit einer betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung erhöhen Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und schützen sich und Ihre Mitarbeiter vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls. Und das zu besonders attraktiven Konditionen.

Eine Gruppen-Unfallversicherung ist nicht nur für große Unternehmen interessant, auch kleine Kanzleien können von diesen Tarifen profitieren, denn oft ist eine Absicherung schon ab drei Personen möglich.

Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist im Netz der Sozialversicherung nicht ausreichend versorgt. Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Invalidität von 20%. Zudem ist nur der direkte Weg zum Arbeitsplatz mitversichert – nicht der kurze Abstecher zum Bäcker. Im Gegensatz dazu bietet die Gruppenunfallversicherung einen 24-Stunden-Schutz, auch im Privatbereich.

Pohl & Pohl Versicherungskontor GmbH | Eichelbergstr. 10 | 68163 Mannheim | Telefon: +49 621-12933-0 | Fax: +49 621-12933-25 | info@pohl-versicherungskontor.de
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